Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) stellen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Webseite zincutec.eu sowie für sämtliche Verträge zwischen der ZinCuTec GmbH, Siemensstraße 9‐11, 72622 Nürtingen (nachfolgend „ZinCuTec“) und dem Käufer dar.

2. Grundsätzliches

a) ZinCuTec bietet insbesondere über einen Online-Shop auf der Webseite https://www.zincutec.eu/shop/ (nachfolgend auch der „Shop“) Waren an. Die folgenden AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch Unternehmer (nachfolgend gemeinsam auch die „Kunden“), sofern die AGB nicht explizit an Verbraucher oder Unternehmer adressiert sind. Die AGB gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen ZinCuTec und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Be-stellung gültigen Fassung. ZinCuTec veröffentlicht die AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf ihrer Internetseite https://www.zincutec.eu/shop/. Der Kunde muss vor der Bestellung bestätigen, dass er von den AGB ausdrücklich Kenntnis genommen hat.

b) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

c) Abweichende Bedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich anerkannt wurden. Die AGB gelten auch dann, wenn ZinCuTec in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen der ZinCuTec abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

3. Preise & Zahlungsarten

Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Folgende Zahlungsmethoden stehen zur Verfügung:

• Vorkasse (Banküberweisung)
• PayPal
• Kreditkarte (Visa, Mastercard)
• Sofortüberweisung / Klarna
• Google Pay / Apple Pay

Weitere Informationen zu Zahlung und Versand finden Sie bei den jeweiligen Produkten im Shop.

4. Vertragsschluss

a) Die im Shop dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags ab. Der Eingang der Bestellung wird automatisiert per E-Mail bestätigt. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

b) Der Kaufvertrag kommt bei Zahlung per Vorkasse oder Banküberweisung erst mit Versand einer separaten E-Mail mit einer Auftragsbestätigung oder der Lie-ferung der Ware innerhalb einer Woche zustande.

c) Bei Zahlung per PayPal, Google-Pay/Apple-Pay, Kreditkarte oder Sofortüberweisung/Klarna kommt der Vertrag bereits mit Zahlungsanweisung durch den Kunden zustande. Bedingung für einen wirksamen Vertragsschluss ist stets, dass der Bestellvorgang mit Absenden der Bestellung abgeschlossen wird.

d) Der Kunde gibt außerdem eine rechtsverbindliche Bestellung ab, wenn er die Ware per E-Mail oder in sonstiger Weise schriftlich bestellt. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist ZinCuTec berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von sieben (7) Tagen nach dessen Zugang anzunehmen. Die An-nahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

e) Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von ZinCuTec gespeichert und dem Kunden nebst einem Verweis auf die rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail nach Vertragsschluss zugesandt.

5. Lieferung, Eigentumsvorbehalt, Lieferzeit, Höhere Gewalt

a) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kun-den angegebene Lieferadresse. Der Versand erfolgt per DHL oder Spedition. Bei Speditionslieferungen muss die Zufahrt für einen LKW möglich sein. Ist dies nicht gegeben, behält sich ZinCuTec vor, zusätzliche Kosten für einen zweiten Zustellversuch oder für die zwischenzeitliche Lagerung in Rechnung zu stellen.

b) Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum der ZinCuTec. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält  insbesondere sofern er mit der Zahlung der ge-schuldeten Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, hat ZinCuTec das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem ZinCuTec eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Sofern ZinCuTec die Vorbehaltsware bei Geschäften mit Unternehmern oder bei Teilzahlungsgeschäften mit Verbrauchern zurücknimmt, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn ZinCuTec die Vorbehaltsware pfändet. Zurückgenommene Vorbehaltsware darf ZinCuTec verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde ZinCuTec schuldet, nachdem ZinCuTec einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.

Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.

Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von ZinCuTec hinweisen und ZinCuTec unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit ZinCuTec ihre Eigen-tumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte die ZinCuTec in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

c) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Lieferzeit zugesagt wurde. In der Regel betragen die Lieferzeiten 5 bis 6 Wochen. In den Sommermonaten sowie über die Winterfeiertage kann sich die Lieferzeit auf 7 bis 8 Wochen verlängern.

d) Bei Lieferungen in Nicht-EU-Länder können zusätzliche Kosten wie Zölle, Steuern oder Geldtransfergebühren anfallen, die vom Kunden zu tragen sind. Dies gilt auch für Lieferungen in EU-Mitgliedstaaten, wenn die Zahlung von außerhalb der EU veranlasst wurde.

e) Falls eine verbindliche Lieferzeit überschritten wird, ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

f) Die von ZinCuTec angegebenen regelmäßigen oder verbindlichen Lieferfristen verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Hierüber informiert ZinCuTec den Kunden unverzüglich. Ist die Ware auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar wegen Streik oder eines Falles von höherer Gewalt, ist ZinCuTec berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird ZinCuTec unverzüglich erstatten. Fälle höherer Gewalt sind zum Beispiel Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen oder ein sonstiges außergewöhnliches, betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann.

g) Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges des Unternehmens bleiben unberührt.

6. Versand, Gefahrübergang, Kosten

a) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware beim Versendungskauf auf den Verbraucher über, wenn diesem die Ware übergeben wird.

b) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware, sofern ZinCuTec die Versendung schuldet, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über.

c) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

d) Kann ZinCuTec die von dem Kunden bestellte Ware nicht oder vorübergehend nicht liefern, weil die Zulieferanten von ZinCuTec die für die Herstellung der bestellten Ware notwendigen Komponenten oder Bauteile nicht liefert, wird ZinCuTec den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Bis zur Selbstbelieferung durch den Zulieferanten ist ZinCuTec von der Leistungspflicht befreit, es sei denn, dass ZinCuTec die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten zu vertre-ten hat.

e) Die Versandkosten werden dem Kunden im Warenkorb und auf der Bestellseite deutlich mitgeteilt.

f) ZinCuTec liefert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ausschließlich auf dem Festland, keine Inseln) versandkostenfrei. Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante. Für weitere Länder wie zum Beispiel Polen, Schweiz, Österreich fällt eine Pauschale in Höhe von EUR 150,00 für Speditionsware und EUR 30,00 für ein Päckchen pro Produkt an, sofern nicht anders im Warenkorb angezeigt oder mit ZinCuTec vereinbart.

7. Gewährleistung, Materialeigenschaften, Aufrechnung

a) Sofern nicht anders in den AGB vereinbart, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gem. §§ 434 ff. BGB.

b) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

c) Die Produkte bzw. Waren von ZinCuTec bestehen aus patiniertem Kupfer, brüniertem Messing, oxidiertem Aluminium sowie Edelstahl. Die Oberflächen dieser Metalle entwickeln durch natürliche Oxidation und Veredelung individuel-le Farbnuancen und können Unregelmäßigkeiten wie leichte Strukturabwei-chungen, Schlieren oder changierende Farbverläufe aufweisen. Diese Eigen-schaften stellen keinen Mangel dar, sondern sind Ausdruck des lebendigen Ma-terials und seiner handwerklichen Bearbeitung. Sie verleihen jedem Stück seinen einzigartigen Charakter.

d) Die Haftung für Sachmängel erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung bzw. unsachgemäßen Aufbau/fehlerhafte Montage oder äußere Einwirkungen sowie zweckfremde Nutzung der Ware. Es wird insoweit ausdrücklich auf die mitgelieferten Hinweise zur sachgerechten Handhabung hingewiesen.

e) Bei berechtigten Beanstandungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels erfolgt nach Wahl des Kunden eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nacherfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

f) Sollten Transportschäden erkennbar sein, bittet ZinCuTec um eine Mitteilung an shop@zincutec.eu innerhalb von 24 Stunden. Diese Meldung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die (gesetzlichen) (Gewährleistungs-)Rechte des Kunden, es hilft ZinCuTec jedoch dabei, etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportdienstleister geltend zu machen.

g) Sofern der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, gelten abweichend der vorstehenden Regelungen die nachfolgenden Gewährleistungsregeln:

i) Bei Vorliegen eines Mangels behält sich ZinCuTec die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. Unternehmer müssen ZinCuTec offensichtliche Mängel der gelieferten Ware unverzüglich nach Prüfung der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsan-spruchs ausgeschlossen. Es gilt § 377 HGB.

ii) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein (1) Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung der Verjährungsfrist erfolgt nicht, wenn ZinCuTec den Mangel arglistig verschwiegen hat oder bei Schadens-ersatzansprüchen des Unternehmers, denen ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von ZinCuTec zugrunde liegt oder bei de-nen ZinCuTec einfach fahrlässig handelt und dadurch das Leben, den Körpers oder die Gesundheit des Unternehmers verletzt oder die aus dem Produkthaftungsgesetz herrührt. Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, §§ 444, 445b BGB).

h) Falls ZinCuTec mit der Herstellung und Lieferung von individualisierter Ware nach den Vorgaben des Kunden, des Folgekäufers oder des Empfängers wie z. B. Zeichnungen, Muster, Druckvorlagen oder Modelle durch den Kunden beauf-tragt wird, übernimmt dieser die Gewähr, dass durch die Herstellung und Lieferung etwaige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Kunde versichert mit Abschluss des Kaufvertrags, ZinCuTec von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen und unwiderruflich schad- und klaglos zu halten – bei Verbrauchern jedoch nur, wenn diese die Verletzung von Schutzrechten Dritter zu vertreten haben.

i) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von ZinCuTec anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Haftungsausschluss

a) Die Haftung von ZinCuTec für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

b) Die in Absatz 1 genannte Haftungsbeschränkung gilt nicht für

i) die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden oder

ii) Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Die Haftung von ZinCuTec ist in diesem Fall jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

In den vorgenannten Fällen unter i) und ii) haftet ZinCuTec für jeden Grad des Verschuldens.

c) Darüber hinaus gilt die Haftungsbeschränkung aus Absatz 1 nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

d) Soweit die Schadensersatzhaftung dem Verkäufer gegenüber ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ZinCuTec.

e) ZinCuTec haftet nicht für Störungen der Erreichbarkeit von zincutec.eu, sofern diese außerhalb ihres Einflussbereichs liegen.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung, zu den Rechten des Kunden und zu den Rechtsgrundlagen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

10. Schlussbestimmungen

a) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

b) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz von ZinCuTec zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. ZinCuTec ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

c) Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der weiteren Regelungen dieser AGB.

Stand: November 2025